- sehr empfehlenswert
- empfehlenswert
- weniger empfehlenswert
- nicht möglich
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage | Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft | Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft | Bürgerenergiegemeinschaft | |
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In meiner Ortschaft Haushalte, Gemeinde, Vereine, KMUs, kleine Landwirte,…Alle berechtigten Teilnehmer:innen innerhalb definierter Nahebereiche: beispielsweise mehrere Haushalte miteinander oder eine Gemeinde mit Feuerwehr, KMUs und Haushalten etc. | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | sehr empfehlenswert Bei der lokalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %. Voraussetzung für eine lokale EEG ist, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | empfehlenswert Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | weniger empfehlenswert Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt. Es entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA oder EEG und ist zwar rechtlich möglich aber weniger empfehlenswert. |
In meiner Region Haushalte, Gemeinden, Vereine, KMUs, kleine Landwirte,…Beispielweise gemeindeübergreifend, d. h. Teilnehmer:innen aus zwei oder mehr Nachbargemeinden miteinander | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine lokale EEG wäre, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. | sehr empfehlenswert Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | empfehlenswert Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist aus ganz Österreich möglich. Eine BEG ist auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen. Die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer BEG kann jedoch zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. |
Österreichweit Haushalte, Gemeinden, Vereine, KMUs, kleine Landwirte,…Beispielweise Großmutter aus Kärnten mit Enkel in Wien, österreichweiter Sportverein oder österreichweit agierendes Kleinunternehmen | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine lokale EEG wäre, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. | sehr empfehlenswert Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist aus ganz Österreich möglich. |
In meinem Mehrfamilienhaus Beispielweise ich mit meinen Nachbar:innen im Haus und dem Friseur (KMU) in der Sockelzone | sehr empfehlenswert Für die innerhalb der GEA zugeteilte Energie fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an. In einigen Fällen ist einem Mehrparteienhaus keine GEA möglich (z.B. wenn die PV-Anlage einen separaten Netzanschluss benötigt). Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort. | empfehlenswert Bei der lokalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %. Voraussetzung für eine lokale EEG ist, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | weniger empfehlenswert Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | weniger empfehlenswert Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt. Es entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA oder EEG und ist zwar rechtlich möglich aber weniger empfehlenswert. |
Im Grätzl in meiner Stadt Beispielweise Amtsgebäude, Bauernmarkt, Büros (KMUs) und mein Wohnhaus | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | sehr empfehlenswert Bei der lokalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %. Voraussetzung für eine lokale EEG ist, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. Die Teilnahme einer großen (Stadt-)Gemeinde wird rechtlich nicht ausgeschlossen. Es handelt sich bei großen Gemeinden im rechtlichen Sinne nicht um Großunternehmen. | empfehlenswert Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64 % auf Netzebenen 4 und 5. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. Die Teilnahme einer großen (Stadt-)Gemeinde wird rechtlich nicht ausgeschlossen. Es handelt sich bei großen Gemeinden im rechtlichen Sinne nicht um Großunternehmen. | weniger empfehlenswert Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt. Es entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA oder EEG und ist zwar rechtlich möglich aber weniger empfehlenswert. |
In meiner Großstadt Beliebige Adressen in meiner Großstadt (kein definierter Nahebereich): beispielweise Arbeitsplatz und Wohnungen der Arbeitnehmer:innen meines KMUs oder Gemeindeverwaltung (auch mit über 250 Mitarbeiter:innen) mit allen Bürger:innen der Stadt, die teilnehmen möchten | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | nicht möglich Die Teilnahme von Personen mit beliebigen Adressen in einer Großstadt wäre nicht möglich. Voraussetzung für eine lokale EEG wäre, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. Welche Plätze in Ihrer Großstadt für eine lokale EEG technisch in Frage kommen, können Sie mit Ihrem Netzbetreiber prüfen. Die Teilnahme einer großen (Stadt-)Gemeinde wird rechtlich nicht ausgeschlossen. Es handelt sich bei großen Gemeinden im rechtlichen Sinne nicht um Großunternehmen. | nicht möglich Die Teilnahme von Personen mit beliebigen Adressen in einer Großstadt wäre nicht möglich. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Welche Plätze in Ihrer Großstadt für eine regionale EEG mit Ihnen technisch infrage kommen, können Sie mit Ihrem Netzbetreiber prüfen. Die Teilnahme einer großen (Stadt-)Gemeinde wird rechtlich nicht ausgeschlossen. Es handelt sich bei großen Gemeinden im rechtlichen Sinne nicht um Großunternehmen. | sehr empfehlenswert Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist aus ganz Österreich möglich. |
Einzelnes Gemeindegebäude mit Mieter:innen Beispielsweise Gemeindegebäude mit kommunalem Kindergarten im Erdgeschoss und Mieter:innen in den oberen Stockwerken | sehr empfehlenswert Bei einer GEA entfallen die Netzentgelte und Abgaben wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe komplett. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden und der Erzeugungsanlage an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | empfehlenswert Gemeinden können gemeinsam mit Privatpersonen, KMUs, Vereinen, etc. eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründen. (Quelle: Koordinationsstelle) Bei der lokalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %. | weniger empfehlenswert Gemeinden können beispielsweise gemeinsam mit Privatpersonen, KMUs, etc. eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründen. Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. D.h. im Vergleich zur GEA oder lokalen EEG entfallen Vergünstigungen, dafür kann die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer regionalen EEG oder BEG kann zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. | weniger empfehlenswert Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt. Es entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA oder EEG und ist zwar rechtlich möglich aber weniger empfehlenswert. |
Mehrere Gemeindegebäude in meiner Ortschaft Hier zählt, dass es mehr als eine juristische Person gibt, z. B. Gemeinde mit Feuerwehr, Kindergarten, Bauhof etc. | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | sehr empfehlenswert Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen um eine BEG zu gründen. Bei der lokalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %. Eine Gemeinde kann eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft „alleine“ gründen, wenn zumindest zwei juristische Personen teilnehmen (z.B. zwei gemeindeeigene Betriebe). Voraussetzung für eine lokale EEG ist, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | empfehlenswert Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen bzw. Parteien, um eine EEG zu gründen. Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. Eine Gemeinde kann eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft „alleine“ gründen, wenn zumindest zwei juristische Personen teilnehmen (z.B. zwei gemeindeeigene Betriebe). Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | weniger empfehlenswert Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen um eine BEG zu gründen. Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt. Es entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA oder EEG und ist zwar rechtlich möglich aber weniger empfehlenswert. |
Zusammenschluss von Nachbargemeinden Zwei oder mehr Nachbargemeinden | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine lokale EEG ist, dass alle Teilnehmenden von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebene 6 & 7 versorgt werden. | sehr empfehlenswert Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | empfehlenswert Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist über ganz Österreich möglich. Eine BEG ist auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen. Die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer BEG kann jedoch zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. |
Gewerbepark KMUsEin Gewerbepark mit kleinen und mittleren Unternehmen, beispielweise mit Friseur, lokaler Bäckerei, Handy-Shop, familienbetriebenem Restaurant usw. | sehr empfehlenswert Bei einer GEA entfallen die Netzentgelte und Abgaben wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe komplett. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden und der Erzeugungsanlage an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | empfehlenswert Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) können sich an EEGs beteiligen. Der Hauptzweck der EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Die Teilnahme von Privatunternehmen darf nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Bei der lokalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %. | weniger empfehlenswert Bei der regionalen EEG entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich um 28 % auf Netzebenen 6 und 7 bzw. um 64% auf Netzebenen 4 und 5. Unternehmen (KMUs) können sich an EEGs beteiligen. Der Hauptzweck der EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Die Teilnahme von Privatunternehmen darf nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. | weniger empfehlenswert Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt. Es entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA oder EEG und ist zwar rechtlich möglich aber weniger empfehlenswert. |
Gewerbepark GroßunternehmenEin Gewerbepark mit Filialen von großen Unternehmen | sehr empfehlenswert Bei einer GEA entfallen die Netzentgelte und Abgaben wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe komplett. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden und der Erzeugungsanlage an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | nicht möglich Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an eine Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) | nicht möglich Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an die Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) | empfehlenswert Großunternehmen ist die Beteiligung an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gestattet, allerdings dürfen sie in der BEG keine Kontrolle ausüben. Diese ist natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen vorbehalten. (Quelle: Koordinationsstelle) Bei einer Bürgerenergiegemeinschaft entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA. Die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer BEG kann jedoch zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. |
Wirtschaftsregion inkl. GroßunternehmenGroßunternehmen außerhalb des definierten Nahebereichs einer GEA mit z. B. Gemeinden, Haushalten oder KMUs | nicht möglich Nicht möglich. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird in einer GEA nicht verwendet. | nicht möglich Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an eine Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform. (Quelle: Koordinationsstelle) Voraussetzung für eine lokale EEG ist, dass alle Teilnehmenden und Erzeugungsanlagen von derselben Trafo-Station innerhalb der Netzebenen 6 & 7 versorgt werden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | nicht möglich Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an die Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform. (Quelle: Koordinationsstelle) Voraussetzung für eine regionale EEG ist, dass alle Teilnehmenden und Erzeugungsanlagen vom selben Umspannwerk der Netzebene 4 versorgt werden. Die Teilnehmenden und Erzeugungsanlagen können sich auf Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 befinden. Bitte prüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber. | sehr empfehlenswert Mittel- und Großunternehmen dürfen an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Diese ist natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen vorbehalten. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) |
Mehrfamilienhaus mit Geschäft in der Sockelzone GroßunternehmenWohnhaus mit Filiale eines Großunternehmens in der Sockelzone | sehr empfehlenswert Bei einer GEA entfallen die Netzentgelte und Abgaben wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe komplett. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden und der Erzeugungsanlage an dieselbe Hauptleitung. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. | nicht möglich Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an eine Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) | nicht möglich Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Sollte ein Großunternehmen eine Erzeugungsanlage besitzen, kann diese an die Energiegemeinschaft übertragen werden, beispielsweise durch Verpachtung. Auf diese Weise würde die Erzeugungsanlage selbst Bestandteil der Energiegemeinschaft. Dies wäre rechtskonform. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) | empfehlenswert Mittel- und Großunternehmen dürfen an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Diese ist natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen vorbehalten. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) Bei einer Bürgerenergiegemeinschaft entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA. Die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer BEG kann jedoch zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. |
Unternehmen mit Haupttätigkeit im Energiebereich Energieversorgungsunternehmen bzw. Unternehmen, deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit im Energiebereich liegt | sehr empfehlenswert Bei einer GEA entfallen die Netzentgelte und Abgaben wie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe komplett. Beispielweise ist eine GEA dann möglich, wenn mehrere Unternehmen im selben Bürogebäude teilnehmen und eine PV-Anlage am Dach installiert ist. Voraussetzung für eine GEA ist der Anschluss aller Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung. Unternehmen mit Haupttätigkeit im Energiebereich werden nicht ausgeschlossen. | nicht möglich Unternehmen mit gewerblicher oder beruflicher Haupttätigkeit im Energiebereich sind explizit von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Gemäß den Erläuterungen zum EAG zählen dazu jedenfalls Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen, was genauer darunter zu verstehen ist, kann im § 7 Abs 1 Z 11 ElWOG 2010 und im § 7 Abs 1 Z 16 GWG 2011 nachgelesen werden. Eine Ausnahme besteht für Erzeuger. Diese dürfen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften teilnehmen, unter der Prämisse, dass sie nicht von Energieversorgungsunternehmen kontrolliert werden und die KMU-Grenzen einhalten. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) | nicht möglich Unternehmen mit gewerblicher oder beruflicher Haupttätigkeit im Energiebereich sind explizit von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen (z.B. Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen). Eine Ausnahme besteht für Erzeuger. Diese dürfen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften teilnehmen, unter der Prämisse, dass sie nicht von Energieversorgungsunternehmen kontrolliert werden und die KMU-Grenzen einhalten. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) | empfehlenswert Unternehmen mit gewerblicher oder beruflicher Haupttätigkeit im Energiebereich dürfen an Bürgerenergiegemeinschaften teilnehmen, jedoch dürfen sie keinerlei Kontrolle ausüben. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften) Bei einer Bürgerenergiegemeinschaft entfallen die finanziellen Vergünstigungen verglichen mit einer GEA. Die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer BEG kann jedoch zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. |
Für eine Privat- oder Rechtsperson mit mehreren StandortenBeispielweise mehrere Gemeindegebäude von derselben Rechtsperson oder mein Haupt- und Zweitwohnsitz als Privatperson | nicht möglich Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen, um eine GEA zu gründen. | nicht möglich Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen, um eine EEG zu gründen. | nicht möglich Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen, um eine EEG zu gründen. | nicht möglich Es braucht mindestens zwei (Rechts-)Personen, um eine BEG zu gründen. |
Disclaimer
Die Empfehlungen der Entscheidungsmatrix dienen lediglich einer ersten Orientierung. Bitte beachten Sie, dass unsere Empfehlungen auf aktuellen Förderungen basieren wie etwa der Reduktion der Netzentgelte. Aus diesem Grund wird beispielsweise eine lokale meist einer regionalen EEG vorgezogen. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Projekte kann nicht berücksichtigt werden.
Die Einbeziehung zusätzlicher Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkte in einer regionalen EEG oder BEG kann zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil führen. In solchen Fällen kann sich wiederum eine Präferenz für eine regionale Energiegemeinschaft gegenüber einer lokalen Variante ergeben.
Vor der endgültigen Entscheidung für ein Modell empfiehlt es sich, die technischen Gegebenheiten vor Ort mit Ihrem Netzbetreiber abzuklären. Viele Netzbetreiber bieten automatisierte Nahbereichsabfragen an (siehe Toolsammlung).
Die vorliegende Entscheidungsmatrix wurde nach sorgfältiger Recherche, unter Heranziehung einschlägiger Rechtstexte und basierend auf Informationen der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften erstellt. Inhaltliche Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir begrüßen daher jegliches Feedback oder Anregungen (Kontakt).
Ab 8. April 2024 wird eine Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als nur einer GEA, BEG oder EEG möglich sein, und zwar an maximal fünf.
Was bedeuten GEA, EEG und BEG?
1Was ist eine GEA?
Mithilfe des Konzepts der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA), das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) verankert ist, können mehrere „teilnehmende Berechtigte” (z. B. Bewohner:innen eines Gebäudes) den auf ihrem Gebäude erzeugten Strom nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und eine gemeinsame Erzeugungsanlage haben. Bei diesem Konzept wird das öffentliche Netz nicht verwendet. So können sich Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, Bürogebäuden oder sogar Einkaufszentren organisieren und gemeinsam eine Erzeugungsanlage nutzen.
Vorteile:
Gebäude, ausgestattet bspw. mit einer PV-Anlage und Nutzungsmöglichkeit des Stroms vor Ort erhalten damit zusätzliche Attraktivität für die Gebäudenutzer:innen.
Auch auf gewerblichen Gebäuden wie etwa Einkaufszentren oder Bürogebäuden können gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen nicht nur zu günstigen Stromkosten, sondern auch zu einem ökologischen Image beitragen.
Durch die gemeinschaftliche Nutzung des Stroms steigt der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Durch den direkten Verbrauch von Strom aus der Gemeinschaftsanlage sparen die Teilnehmer:innen Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.
(Quelle: Koordinationsstelle)
2Was ist eine lokale EEG?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) zeichnet sich dadurch aus, dass sie Energie – also Strom, Wärme oder Gas – aus erneuerbaren Quellen herstellen, speichern, nutzen und verkaufen darf. Bei einer lokalen EEG insbesondere schließen sich Teilnehmende innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) zusammen. Beteiligen können sich Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden und KMUs, und zwar als Mitglieder oder Gesellschafter der EEG.
In lokalen EEGs verringern sich die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt um 57 %. Außerdem muss weder die Elektrizitätsabgabe noch der Erneuerbare-Förderbeitrag gezahlt werden. (Quelle: Koordinationsstelle)
3Was ist eine regionale EEG?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) zeichnet sich dadurch aus, dass sie Energie – also Strom, Wärme oder Gas – aus erneuerbaren Quellen herstellen, speichern, nutzen und verkaufen darf. Teilnehmende einer spezifisch regionalen EEG schließen sich innerhalb der Netzebenen 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk), 5, 6 und 7 zusammen. Beteiligen können sich Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden und KMUs, und zwar als Mitglieder oder Gesellschafter der EEG.
In regionalen EEGs verringern sich die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt für Nutzende auf den Netzebenen 6 und 7 um 28 %, während diese Preise für Nutzende auf den Netzebenen 4 und 5 um 64 % niedriger sind. Ähnlich wie bei lokalen EEGs muss auch hier weder die Elektrizitätsabgabe noch der Erneuerbare-Förderbeitrag gezahlt werden. (Quelle: Koordinationsstelle)
4Was ist eine BEG?
Die Bürgerenergiegemeinschaft darf sich – unterschiedlich zur EEG – über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken, sie ist aber auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen.
Im Gegensatz zur EEG darf die BEG außerdem nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Ähnlich wie in EEGs können die BEG-Mitglieder beziehungsweise Gesellschafter Privat- oder Rechtspersonen sein; es gilt in gleicher Weise wie bei EEGs, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.
Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen, anders als bei EEGs, an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Dazu gehört, über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung zu verfügen und wichtige Änderungen der Statuten beschließen zu können. Diese Art der Kontrolle ist natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen vorbehalten. (Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften)