Das „normale“ Verfahren ist eine Baugenehmigung nach Baurecht. Auch hier werden zwei Varianten unterschieden: das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das große Genehmigungsverfahren. Der Unterschied wird durch die Einstufung des Vorhabens in eine Gebäudeklasse bestimmt. Das große Verfahren ist für sogenannte Sonderbauten bestimmt, alle anderen fallen üblicherweise in das kleine/vereinfachte Verfahren.
Beim kleinen Verfahren prüft die Baubehörde die Konformität mit den Artikeln des BauGB. Beim großen Verfahren prüft sie darüber hinaus auch die Konformität mit dem Bauordnungsrecht. Ihr Planer / Architekt ist dafür verantwortlich, dass Ihr Vorhabenplan die Regeln und Formalien des Baurechtes einhält. Ihr Planer oder Architekt ist auch berechtigt, einen Bauantrag für Sie einzureichen. Achtung: Trotz allem bleiben Sie als Bauherr voll verantwortlich für die rechtskonforme Ausführung des Baues.
Further information: KTBL: Bauwesen – Genehmigungsverfahren